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BVerwG, 10.04.1990 - 1 B 56.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wahrung der Monatsfrist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen einer die Revision eröffnenden Abweichung - Rechtlicher Auffassungsunterschied zwischen dem Berufungsurteil und einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Beurteilung der ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 11 S 349/89
- BVerwG, 10.04.1990 - 1 B 56.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76
Aufenthaltsgesetz/EWG
Auszug aus BVerwG, 10.04.1990 - 1 B 56.90
Dem dort genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 54 = DÖV 1979, 291 läßt sich entgegen der Auffassung des Klägers nicht der Rechtssatz entnehmen, daß die Aussetzung der Strafe zur Bewährung die Ausländerbehörde in der Beurteilung der Wiederholungsgefahr, die vom auszuweisenden Ausländer ausgeht, bindet. - BVerwG, 23.09.1987 - 1 B 97.87
Auszug aus BVerwG, 10.04.1990 - 1 B 56.90
Vielmehr heißt es dort, daß für die Ausländerbehörde keine rechtliche Bindung an die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung besteht, auch wenn diese Entscheidung für die Ausländerbehörde von tatsächlichem Gewicht ist (…Buchholz a.a.O. S. 43; ebenso Beschluß vom 23. September 1987 - BVerwG 1 B 97.87 - InfAuslR 1988, 1 ).